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IVS-Ortenau GmbH
Im Hagenbüchle 9
77933 Lahr-Reichenbach
Telefon: 07821 9779-23
Telefax: 07821 9779-24
Mobil: 0171 3700334
Seit 01. Mai 2014 muss im Fall einer Neuvermietung ein Energieausweis vorgelegt werden. Wenn Ihnen der Energieausweis nicht vorliegt, können Sie diesen gerne über unser Büro anfordern.
Ab dem 01. November 2015 tritt das neue Meldegesetz (§19 Bundesmeldegesetz) in Kraft. Der Vermieter muss dem Mieter innerhalb zwei Wochen nach Ein- bzw. Auszug schriftlich oder elektronisch den Ein- bzw. Auszug bescheinigen. In der Bescheinigung müssen folgende Daten enthalten sein: Name und Anschrift des Wohnungsgebenden, Ein- bzw. Auszugdatum, Anschrift der Wohnung, Name der meldepflichtigen Personen.