Vermieter darf Genehmigung einer Parabolantenne widerrufen
Ein Vermieter darf seine Erlaubnis für ausländische Mieter, eine Parabolantenne zum Empfang heimatsprachlicher Sender aufzustellen, widerrufen, wenn er eine Gemeinschaftssatellitenanlage bereitstellt.
Hintergrund
Ein Vermieter hatte seinen Mietern, die aus Marokko stammen, im Jahr 2000 gestattet, eine Parabolantenne zum Empfang heimatsprachlicher Sender aufzustellen. Hierzu war er damals auch verpflichtet, weil die Mieter nur auf diese Weise Fernsehprogramme aus ihrem Heimatland empfangen konnten.
Im Jahr 2006 widerrief der Vermieter die Erlaubnis. Zwischenzeitlich hatte er eine Satellitengemeinschaftsanlage für das gesamte Haus aufgestellt. Mit dieser Anlage war es auch möglich, mehrere marokkanische Fernsehsender zu empfangen. Der Vermieter verlangte, dass die Mieter ihre Parabolantenne entfernen.
Entscheidung
Das Landgericht Krefeld gab dem Vermieter Recht und verurteilte den Mieter zur Beseitigung der Parabolantenne. Der Vermieter konnte die Genehmigung der Parabolantenne widerrufen und die Beseitigung des vertragswidrigen Zustands verlangen.
Zur Begründung verweist das Gericht auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Danach kann die Genehmigung einer Parabolantenne versagt werden, wenn im Haus ein Kabelanschluss vorhanden ist. Dies gilt auch für ständig in Deutschland lebende Ausländer, wenn diese Programme ihrer Heimatländer durch Bezug eines zusätzlichen digitalen Kabelprogramms sehen können. Was aber für den Kabelanschluss gilt, ist auch bei einer Gemeinschaftssatellitenanlage richtig.
(Landgericht Krefeld, Urteil v. 10.3.2010, 2 S 68/09)
Quelle: www.haufe.de (Haufe Online Redaktion, 06.07.2010)

